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   BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06, 2 AR 139/06   

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https://dejure.org/2006,10650
BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06, 2 AR 139/06 (https://dejure.org/2006,10650)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2006 - 2 ARs 232/06, 2 AR 139/06 (https://dejure.org/2006,10650)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 2 ARs 232/06, 2 AR 139/06 (https://dejure.org/2006,10650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit im Rahmen des Vollzugs einer Freiheitsstrafe; Fortdauernder Vorrang der Strafvollstreckungskammer vor dem Gericht des ersten Rechtszuges in Fällen einer einmal begründeten örtlichen und sachlichen Zuständigkeit trotz protrahierter Vollstreckung ...

  • Judicialis

    BtMG § 35; ; BtMG § 36; ; StPO § 462 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462a Abs. 1; BtMG § 35 § 36
    Vorrangige Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer trotz Entscheidungen nach §§ 35 , 36 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01

    Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG

    Auszug aus BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06
    Die einmal begründete örtliche und sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt danach auch in Fällen einer protrahierten Vollstreckung und zwischenzeitlicher Entscheidungen nach §§ 35 und 36 BtMG erhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2001, 2 ARs 101/01).".
  • BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110, vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 und vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 433/04 - an.
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04

    Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit; Bewährungsaufsicht); gemeinschaftliches

    Auszug aus BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110, vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 und vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 433/04 - an.
  • BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeit über die nachträglichen

    Auszug aus BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110, vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 und vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 433/04 - an.
  • BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94

    Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf -

    Auszug aus BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06
    Aus § 462 a Absatz 1 Satz 2 StPO ergibt sich bei gleich bleibenden Umständen deshalb ein Vorrang der Strafvollstreckungskammer vor dem Gericht des ersten Rechtszuges (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Bewährungsaufsicht 1; Isak/Wagner Strafvollstreckung, 7. Aufl., Rdn. 811 ff.).
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